BEOBACHTER.CH – Behördenopfer - Zwangsadoptierte sollen Entschädigung bekommen – Damit sind neu auch Kinder, die gegen den Willen der Mütter zur Adoption gelangten und von einer Pflegefamilie adoptiert wurden, als vom Staat Fremdplatzierte zu betrachten. Erlitten sie bei ihrer neuen «Familie» Unrecht, schuldet der Bund ihnen eine Entschädigung im Sinne des Bundesgesetzes. – «Sie alle rufe ich auf, sich nochmals beim Bundesamt für Justiz zu melden, ihr Recht geltend zu machen und den Solidaritätszuschlag einzufordern», sagt Anwalt Furger.