Fachzeitschrift Curaviva - Verband Heime & Institutionen Schweiz, S. 30 – Erste konkrete Hilfe für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen Lotteriegelder für Verdingkinder Menschen, die Opfer von Zwangsmassnahmen wurden und heute finanzielle Schwierigkeiten haben, bekommen Soforthilfe. Ein eigens dafür eingerichteter Fonds soll aus Lotteriegeldern gespeist werden. – Der Soforthilfefonds ist freilich nur eine Übergangslösung, bis ein Härtefall- oder Solidaritätsfonds geschaffen sein wird. Grund für das rasche Vorgehen mit dem Soforthilfefonds ist das teilweise hohe Alter der Betroffenen. Die Soforthilfe wird darum auch bereits in diesem Sommer anlaufen. Eingerichtet und verwaltet wird der Fonds von der Glückskette. Vorgesehen ist eine einmalige finanzielle Hilfe für Opfer in Notsituationen. In der Sendung «Echo der Zeit» von Schweizer Radio SRF (27. Januar) war von 4000 bis 12 000 Franken pro betroffene Person die Rede. Die Zahlen wurden später vom Bundesamt für Justiz bestätigt. In derselben Sendung sagte Ursula Biondi vom Verein Rehabilitierung administrativ Versorgter und selbst eine Betroffene von Zwangsmassnahmen: «Es ist erfreulich, dass endlich etwas läuft. Aber letztlich ist es auch nicht mehr als ein Tropfen auf den heissen Stein.» Der für später geplante Härtefall- oder Solidaritätsfonds soll etwas anders funktionieren als der Soforthilfefonds. Wie genau, das prüft der Runde Tisch derzeit vertieft.