WIEDERGUTMACHUNG ⋅ Nach einem halben Jahr haben sich lediglich

3550 ehemalige Verding- und Heimkinder beim Bund für einen Solidaritätsbeitrag

gemeldet. Die Behörden verstärken nun die Informationskampagne.
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Historiker Thomas Huonker: Das Parlament hat einerseits beschlossen, 300 Millionen zur

Verfügung zu stellen. Andererseits hat es leider auch beschlossen, eine Obergrenze von Fr.

25'000.- pro überlebendes Opfer festzulegen. Aus vielerlei Gründen, (der Hauptgrund ist aber,

dass dieses Angebot seitens der Verursacher der Leiden an die Opfer erst so spät kommt, 36 Jahre

nach 1981, erst nach vielen Anstrengungen der Betroffenen), haben bislang erst rund 3500 Opfer

ihr Gesuch (für viele war es das zweite Gesuch, das sie einreichen mussten) mit den Angaben über

ihre Demütigungen und Leiden abgeschickt.

 

Es ist meiner Meinung nach unumgänglich für eine nicht wiederum demütigende Bereinigung, dass der

gesprochene Betrag von 300 Millionen, der selber schon heruntergehandelt wurde, vollumfänglich

ausbezahlt wird. Dazu braucht es einzig ein Einsehen und die notwendige Flexibilität der

Mehrheit der Schweizer ParlamentarierIinnen, die sich ja inzwischen über die Leiden der

ehemaligen Verdingkinder und Pflegekinder, der Heimkinder, der Anstaltszöglinge, der

administrativ Versorgten, der Opfer von Eheverboten und Zwangssterilisationen, der Mütter, deren

Kinder fremdplatziert oder unter Zwang zur Adoption freigegeben wurden, kundig gemacht

haben.

 

Am Geld fehlt es dem Bund zur Zeit wahrlich nicht, das war immer eine faule Ausrede. Ich hoffe

sehr, dass diese nötige Anpassung rechtzeitig erfolgt und dass die gesprochene Summe, unter

Beseitigung der unangemessenen Obergrenze, vollumfänglich den noch lebenden Opfern zukommt.

 

Die gestohlene Kindheit der "Fabriklerkinder"

Gedenktafel erinnert an Kinderleid - Ganz wesentlich und mit aller Kraft

vorangetrieben hat die Ausführung und Platzierung der Gedenktafel am Gebäude der ehemaligen

Knabenerziehungsanstalt Sonnenberg LU Armin Meier aus Zürich Schwamendingen, Vizepräsident des Vereins

Fremdplatziert, der selber unter dem brutalen Regime des Leiters dieser Institution aufwachsen musste,

weil er ein uneheliches Kind war, das die Behörden an den billigsten Platz verfrachteten. - Respekt

und Dank für Armin Meier!

Ausbruch aus der Angst

«Verdingkinder reden»: 150'000 Besucher

„Wir bedauern es zutiefst« Zur Erinnerung: Am 10. September 2010 hat sich

Bundesrätin Eveline Widmer Schlumpf bei den Opfern der so genannten „Administrativ-Versorgten«

entschuldigt. Als Jugendliche waren sie ohne Gerichtsentscheid und ohne die Möglichkeit einer Anhörung

zur ‹Erziehung› in eine Strafanstalt eingesperrt worden. Dies war der grosse Durchbruch für alle

weiteren Schritte! - Die Vergangenheit darf sich nicht wiederholen. Wir sind verpflichtet, auch heute

genau hinzuschauen.

Meine Geschichte, mein Recht – bewegende Geschichten aus der Schweiz
Von:

Hans Speck - Kaum fünf Wochen nach Öffnung der Tür zum neuen Anna-Göldi-Museum im Hänggiturm in Ennenda

wurde eine erste, spektakuläre Sonderausstellung unter dem Titel «Meine Geschichte – mein Recht»

eröffnet. Es sind Porträts von neun Menschen, jeder mit seiner eigenen Geschichte. Im Mittelpunkt steht

die Frage zur Bedeutung der Menschenrechte. Viele der Ausstellungsbesucher zeigten sich vom Gesehenen

und Gehörtem tief beeindruckt. Die nachfolgende, engagiert geführte Diskussion hat bewiesen, dass dieses

Thema heute die Menschen buchstäblich unter ihren Nägeln brennt.

Nur wenige Opfer haben sich gemeldet.

Und nun ist es nun so, dass die meisten Opfer bereits verstorben sind. Viele sind

in der Folge ihrer psychischen und physischen Misshandlungen eben nicht sehr alt geworden


Thomas Huonker: Es ist gut, dass die verbliebenen Opfer ermutigt werden, sich zu

melden. Schamgefühle sind aber über Jahrzehnte hinweg geschürt worden. Wenn nun die Zahl der Opfer, die

eine Abgeltung erhalten, dennoch niedriger als erwartet bleibt, könnte der Kanton Zürich eventuell ganz

billig davonkommen. Das wäre nicht angemessen, sondern ein übles Sparmanöver an denen, an welchen immer

schon gespart wurde. Diese Zahlungen erfolgen erst sehr lange nach der ebenfalls sehr späten Einsicht

der Behörden in die Menschenrechtswidrigkeit der administrativen Versorgungen, die1981 anlässlich der

Abschaffung der Versorgungsgesetze konstatiert wurde. Es braucht erst einen langen Kampf der Opfer. Und

nun ist es nun so, dass die meisten Opfer bereits verstorben sind. Viele sind in der Folge ihrer

psychischen und physischen Misshandlungen eben nicht sehr alt geworden. Wenn sich nun aber nur noch

wenige Opfer melden können, so sollten wenigstens diejenigen, die es noch erleben, grosszügiger

ausbezahlt werden. Die vom Nationalrat ins Gesetz eingefügte Obergrenze von Fr. 25'000.- ist verfehlt.

Dies vor allem, wenn sie dazu führt, dass nur ein Teil der für die Opfer gesprochenen 300 Millionen

ausbezahlt werden, und der Rest an den Bund zurückfliesst, oder eben von den Kantonen gar nicht bezahlt

werden muss.

Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen: Erst 150 Zürcher Gesuche

Die Menschenrechte vor Ort verteidigen
Eine Sonderausstellung im

Anna-Göldi-Museum regt mit bewegenden Porträts aus der Schweiz zum Gespräch über die Menschenrechte an.

 

Die Etikettierung "liederlich" diente laut verschiedenen schweizerischen

Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen noch bis in die 1970er Jahre der Ausgrenzung und

Einsperrung.
"Haltlos", "liederlich" und "verwahrlost". Bemerkungen zur Begriffsgeschichte

und zur schweizerischen Rechtsgeschichte - Thomas Huonker, Historiker Zürich.

Niemand muss sich rechtfertigen», sagt Andreas Jost. Er wurde als Kind in

Heimen systematisch und schwer misshandelt und ist als Betroffener nun Mitglied am runden Tisch. Wer

Anspruch auf den Solidaritätsbeitrag für Opfer von Zwangsmassnahmen habe, solle unbedingt ein Gesuch

einreichen.

BEOBACHTER.CH90 Jahre Beobachter - Eine Zeitschrift verändert die Schweiz